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„Es ist, als würde man von den Unternehmen verlangen, ein Ziel zu erreichen, ohne ihnen eine Landkarte oder das richtige Equipment zur Verfügung zu stellen“, sagt Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Wohnen und Büro (HWB)
„Es ist, als würde man von den Unternehmen verlangen, ein Ziel zu erreichen, ohne ihnen eine Landkarte oder das richtige Equipment zur Verfügung zu stellen“, sagt Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Wohnen und Büro (HWB)

Handlungsbedarf: HWB fordert Verschiebung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten

Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) appelliert an die Europäische Kommission, die für Ende 2024 geplante Umsetzung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten zeitlich zu verschieben. Die Unternehmen der Branche ständen angesichts fehlender Leitlinien und unzureichender digitaler Schnittstellen vor unlösbaren Herausforderungen

Die EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung und Illegalität in Zusammenhang stehen (kurz: EUDR), wurde im Mai 2023 verabschiedet. Ziele der EU-Verordnung ist die Minimierung des Beitrags der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung und damit Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Biodiversitätsverlust sowie die Minimierung der Gefahr, dass Erzeugnisse aus Lieferketten, die in Verbindung mit Entwaldung und Waldschädigung stehen, am EU-Markt in Verkehr gebracht oder exportiert werden.

Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler haben bis 30. Dezember Zeit, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu prüfen und die von der EUDR geforderten Sorgfaltspflichten umzusetzen. Für KMU-Marktteilnehmer gilt eine verlängerte Frist bis 30. Juni 2025. Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen dabei Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Folgeprodukten. Unter die Anforderungen fallen beispielsweise Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl, Sperrholz, Möbel sowie diverse Papier- und Printprodukte.

Doch ohne klare Handlungsanweisungen und funktionierende digitale Infrastrukturen seien die Unternehmen der Möbelbranche nicht in der Lage, die komplexen Anforderungen der Verordnung zeitgerecht und ordnungsgemäß umzusetzen, kritisiert der HWB. Bis heute fehle es an einem klaren Leitfaden, der den Unternehmen eine praktikable Umsetzung der Verordnung ermöglicht. Zudem sind die notwendigen digitalen Schnittstellen zur Überwachung und Nachverfolgung von Lieferketten nicht verfügbar. Dies stelle insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor immense Probleme, so der Verband.

„Es ist, als würde man von den Unternehmen verlangen, ein Ziel zu erreichen, ohne ihnen eine Landkarte oder das richtige Equipment zur Verfügung zu stellen“, betont HWB-Geschäftsführer Christian Haeser. „In dieser kritischen Phase ist es entscheidend, dass die Europäische Kommission gerade jetzt ein starkes Signal an die Wirtschaft sendet: Eine zeitliche Anpassung der Verordnung wäre ein klares Zeichen des Verständnisses für die praktischen Herausforderungen, denen sich die Unternehmen derzeit gegenübersehen. Ein solcher Schritt würde nicht nur sicherstellen, dass die Ziele der Verordnung langfristig erreicht werden, sondern auch den Unternehmen die nötige Planungssicherheit geben.“

Kontakt: www.hwb.online 

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